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OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2005 - 19 E 944/05 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. Dezember 2005 - 19 E 944/05 (https://dejure.org/2005,24185)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Aachen - 8 K 1933/01
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2005 - 19 E 944/05
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2005 - 17 B 1485/05
D (A), Duldung, Erwerbstätigkeit, Ermessen, Einreise, um Sozialhilfe zu erlangen, …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2005 - 19 E 944/05
Nur ergänzend weist der Senat mit Blick auf das Vorbringen der Beteiligten im Beschwerdeverfahren darauf hin, dass nach der Streitwertpraxis der mit ausländerrechtlichen Streitigkeiten befassten Senate des Oberverwaltungsgerichts der Streitwert in Verfahren, die eine einer Duldung beigefügte Auflage, etwa das Verbot einer Erwerbstätigkeit, oder - seit dem 1. Januar 2005 - die Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung für einen geduldeten Ausländer betreffen, in Höhe des Betrags festgesetzt wird, der für die Duldung selbst angesetzt wird, vgl. etwa Beschlüsse vom 9. November 2005 - 17 B 1485/05 -, 28. Oktober 2005 - 17 B 1815/05 -, 18. April 2005 - 18 E 420/05 - und 8. August 2003 - 18 B 2511/02 -, der Streitwert in diesen Verfahren betreffend eine Nebenbestimmung also demjenigen für den Bleibestatus entspricht. - OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2003 - 18 B 2511/02
D (A), Duldung, Auflagen, Arbeitsverbot, Ermessen, Begründungserfordernis, …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2005 - 19 E 944/05
Nur ergänzend weist der Senat mit Blick auf das Vorbringen der Beteiligten im Beschwerdeverfahren darauf hin, dass nach der Streitwertpraxis der mit ausländerrechtlichen Streitigkeiten befassten Senate des Oberverwaltungsgerichts der Streitwert in Verfahren, die eine einer Duldung beigefügte Auflage, etwa das Verbot einer Erwerbstätigkeit, oder - seit dem 1. Januar 2005 - die Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung für einen geduldeten Ausländer betreffen, in Höhe des Betrags festgesetzt wird, der für die Duldung selbst angesetzt wird, vgl. etwa Beschlüsse vom 9. November 2005 - 17 B 1485/05 -, 28. Oktober 2005 - 17 B 1815/05 -, 18. April 2005 - 18 E 420/05 - und 8. August 2003 - 18 B 2511/02 -, der Streitwert in diesen Verfahren betreffend eine Nebenbestimmung also demjenigen für den Bleibestatus entspricht. - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2005 - 18 E 420/05
Streitwert Duldung Erlaubnis Beschäftigung
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2005 - 19 E 944/05
Nur ergänzend weist der Senat mit Blick auf das Vorbringen der Beteiligten im Beschwerdeverfahren darauf hin, dass nach der Streitwertpraxis der mit ausländerrechtlichen Streitigkeiten befassten Senate des Oberverwaltungsgerichts der Streitwert in Verfahren, die eine einer Duldung beigefügte Auflage, etwa das Verbot einer Erwerbstätigkeit, oder - seit dem 1. Januar 2005 - die Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung für einen geduldeten Ausländer betreffen, in Höhe des Betrags festgesetzt wird, der für die Duldung selbst angesetzt wird, vgl. etwa Beschlüsse vom 9. November 2005 - 17 B 1485/05 -, 28. Oktober 2005 - 17 B 1815/05 -, 18. April 2005 - 18 E 420/05 - und 8. August 2003 - 18 B 2511/02 -, der Streitwert in diesen Verfahren betreffend eine Nebenbestimmung also demjenigen für den Bleibestatus entspricht. - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2005 - 17 B 1815/05
Vorlegung von Identitätsdokumenten i.R. des Asylverfahrens
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2005 - 19 E 944/05
Nur ergänzend weist der Senat mit Blick auf das Vorbringen der Beteiligten im Beschwerdeverfahren darauf hin, dass nach der Streitwertpraxis der mit ausländerrechtlichen Streitigkeiten befassten Senate des Oberverwaltungsgerichts der Streitwert in Verfahren, die eine einer Duldung beigefügte Auflage, etwa das Verbot einer Erwerbstätigkeit, oder - seit dem 1. Januar 2005 - die Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung für einen geduldeten Ausländer betreffen, in Höhe des Betrags festgesetzt wird, der für die Duldung selbst angesetzt wird, vgl. etwa Beschlüsse vom 9. November 2005 - 17 B 1485/05 -, 28. Oktober 2005 - 17 B 1815/05 -, 18. April 2005 - 18 E 420/05 - und 8. August 2003 - 18 B 2511/02 -, der Streitwert in diesen Verfahren betreffend eine Nebenbestimmung also demjenigen für den Bleibestatus entspricht.
- VG Aachen, 29.09.2021 - 8 L 305/21
Duldung für Personen mit ungeklärter Identität; Rechtsschutzbedürfnis; …
vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 2. Dezember 2005 - 19 E 944/05 -, juris, Rn. 6 ff. und vom 10. Dezember 2007 - 17 E 883/07 -, juris, Rn. 3 ff.; BayVGH, Beschluss vom 19. August 2009 - 19 C 09.1529 -, juris, Rn. 4. - VGH Bayern, 29.01.2007 - 24 C 06.2854
Streitwertbeschwerde, Nebenbestimmung zur Aufenthaltserlaubnis
Der von dem Beklagten zitierten Rechtsprechung des ehemaligen 10. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH vom 24.3.2004 Az. 10 C 04.520 und 10 C 04.541) schließt sich der erkennende Senat nicht an (vgl. auch OVG NRW vom 2.12.2005 Az. 19 E 944/05 - iuris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2007 - 17 E 883/07
D (A), Kosten, Kostenrecht, Streitwert, Wohnsitzauflage, Aufenthaltserlaubnis, …
vgl. Senatsbeschluss vom 12. April 2002 - 17 A 1523/02 - vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 2. Dezember 2005 - 19 E 944/05 - BayVGH, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 24 C 06.2854 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 3. August 2007 - 13 S 1445/07 -, InfAuslR 2007, 387 und OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. August 2006 - 7 A 10492/06 - , juris. - VG Aachen, 26.11.2009 - 9 L 443/09
Vorläufiger Rechtsschutz, einstweilige Anordnung, Verbot der Erwerbstätigkeit, …
vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18.04.2005 - 18 E 420/05 -, NRWE; Beschluss vom 09.11.2005 - 17 B 1485/05 -, juris; Beschluss vom 02.12.2005 - 19 E 944/05 -, juris.